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   BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68   

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https://dejure.org/1968,5442
BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68 (https://dejure.org/1968,5442)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1968 - 4 StR 361/68 (https://dejure.org/1968,5442)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 4 StR 361/68 (https://dejure.org/1968,5442)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches - Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68
    Da somit bisher nicht feststeht, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten nicht auch zu dem Tod der Schülerin gekommen wäre, kann ihm sein festgestelltes verkehrswidriges Verhalten bisher nicht als für den schädlichen Erfolg ursächlich zugerechnet werden (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRS 21, 341; 24, 205).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68
    Aber ganz abgesehen davon, daß schon das persönliche Empfinden des Betroffenen ein Anzeichen für das tatsächliche Vorliegen einer Gefährdung sein kann, zeigt auch die Feststellung, der Angeklagte habe sich dem Kind mit seinem Fahrzeug so weit genähert, daß dieses seinen Oberkörper "nach rechts drehen mußte, um nicht angefahren zu werden", daß der Gefährdungstatbestand des § 315 c StGB, wie ihn der Senat in BGHSt 18, 271 näher umschrieben hat, hier erfüllt ist.
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68
    Da somit bisher nicht feststeht, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten nicht auch zu dem Tod der Schülerin gekommen wäre, kann ihm sein festgestelltes verkehrswidriges Verhalten bisher nicht als für den schädlichen Erfolg ursächlich zugerechnet werden (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRS 21, 341; 24, 205).
  • RG, 16.04.1935 - 4 D 315/35

    1. Ist ein Zuwiderhandeln gegen § 330 a StGB. ein militärisches Vergehen, wenn

    Auszug aus BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68
    Die in Nr. 1 b) und 2 dargestellen Bedenken gegen die Annahme zweier Rauschtaten berühren den ergangenen Schuldspruch nicht, da jedenfalls schon jetzt eine Rauschtat (vorstehend unter Nr. 3) bestehen bleibt (vgl. RGSt 69, 189).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Diese Auffassung ist zunächst in Hinblick auf die (entsprechende) Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO begründet worden (BGH, B. v. 23.07.1969 - 4 StR 361/68 - BGHSt 23, 86, 89 = NJW 1969, 20, 23; BGH B. v. 04.12.1964 - 4 StR 307/64 - NJW 1965, 308).

    Neben § 82 SOG M-V beruht die Zuständigkeit der Vollzugspolizei darauf, dass Ge- und Verbote, die durch Verkehrszeichen begründet werden, - auch - wie Anordnungen der Vollzugspolizei betrachtet werden; deren Vollzugszuständigkeit beruht daher ihrerseits auf § 82 SOG M-V. Auch hier tritt somit dasselbe Problem auf, wie bei der Frage, ob ein Verkehrszeichen, das als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, von Gesetzes wegen sofortig vollziehbar ist (vgl. BGH, B. v. 23.07.1969 - a.a.O.).

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